Ab dem 6. Juli 2020 wird das Betretungsverbot für die Kindertagesstätten grundsätzlich aufgehoben. Es gilt lediglich weiterhin für Kinder und Personal mit COVID-19-Krankheitssymptomen. Allen Trägern der hessischen Kitas wird so die Wiederaufnahme des Regelbetriebs ermöglicht. Mit der Wiederaufnahme des Regelbetriebes endet die Notbetreuung bzw. der eingeschränkte Regelbetrieb. Es gelten wieder die allgemeinen Regelungen, ggf. auch hinsichtlich der Schließzeiten während der Sommerferien.
Hier findet Ihr alle wichtigen Informationen, um: